Anwalt für Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
Werbung, die hält. Und Verteidigung, wenn es ernst wird.
Ob Kampagne, Shop-Launch, Kooperation oder Abmahnung im Briefkasten – im Wettbewerbsrecht entscheidet sich, ob Deine Werbung Bestand hat.
Für wen wir arbeiten
Wettbewerbsrecht betrifft Dich früher, als Du denkst
Sobald Du etwas anbietest, bewirbst oder empfiehlst, gilt für Dich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es spielt keine Rolle, ob Du ein Unternehmen führst, eine Kollektion launchst oder eine Kooperation auf Instagram postest. Entscheidend ist nur, dass Du geschäftlich handelst.
Das Unangenehme daran: Verstöße werden nicht von einer Behörde geahndet, sondern von Mitbewerbern und Verbänden – schnell, kostenpflichtig und mit kurzen Fristen. Wer die Regeln kennt, spart sich das.
Unternehmen & Gewerbetreibende
Werbeaussagen, Preisaktionen, Vertrieb und der Umgang mit Mitbewerbern – hier entstehen die meisten Abmahnungen.
Influencer & Creator
Kennzeichnung, Kooperationen, Affiliate-Links, Rabattcodes. Die Rechtsprechung ist hier besonders beweglich.
Startups
Launch-Kommunikation, Vergleiche mit etablierten Anbietern, AGB und Pflichtangaben von Tag eins an sauber.
Agenturen
Ihr verantwortet Claims und Kampagnen für Eure Kunden – und haftet je nach Konstellation mit.
Online-Shops & E-Commerce
Preisangaben, Widerruf, Lieferzeiten, Bewertungen, Plattformregeln. Das klassische Abmahnfeld.
Freiberufler & Selbständige
Auch ohne Handelsregister gilt das UWG. Website, Portfolio und Akquise müssen sitzen.
Anlass
Wann Du einen Anwalt für Wettbewerbsrecht brauchst
- Du hast eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten
- Du sollst eine Unterlassungserklärung unterschreiben
- Du bist unsicher, ob Deine Werbung zulässig ist
- Du betreibst einen Online-Shop und willst rechtssicher aufgestellt sein
- Ein Mitbewerber greift Dein Unternehmen an
- Du willst selbst gegen einen Wettbewerber vorgehen
- Du planst eine Kooperation oder Kampagne
- Gegen Dich läuft eine einstweilige Verfügung
Die Systematik
Was das UWG verbietet – die sechs Ebenen
Das UWG arbeitet mit einer Generalklausel in § 3 UWG und darunter mit konkreten Tatbeständen. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall einer dieser sechs Gruppen zuordnen. Das ist der schnellste Weg zu der Frage, die Dich wirklich interessiert: Ist das ein Problem – und wie groß?
Rechtsbruch
Wer gegen eine Vorschrift verstößt, die das Marktverhalten regelt, handelt zugleich unlauter. Fehlendes Impressum, Verstöße gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten fallen hierunter.
Mitbewerberschutz
Herabsetzung, Anschwärzung, Nachahmung fremder Produkte und gezielte Behinderung. Der Klassiker, wenn der Wettbewerb persönlich wird.
Aggressive Praktiken
Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung. Alles, was die Entscheidungsfreiheit des Kunden über Gebühr einschränkt.
Irreführung
Der mit Abstand größte Block. Falsche Angaben zu Preis, Verfügbarkeit, Herkunft oder Eigenschaften – und ebenso das Verschweigen wesentlicher Informationen.
Vergleichende Werbung
Vergleiche mit Mitbewerbern sind erlaubt – aber nur unter engen Bedingungen. Wer sie überschreitet, landet direkt bei der Abmahnung.
Unzumutbare Belästigung
Werbung ohne Einwilligung: E-Mail, WhatsApp, Telefon. Hier gelten strenge Anforderungen an Nachweis und Dokumentation der Einwilligung.
Bevor die Kampagne live geht – nicht danach.
Eine Vorabprüfung kostet einen Bruchteil dessen, was eine Abmahnung auslöst. Schick uns Deine Claims, Deine Landingpage oder Deinen Kooperationsvertrag. Wir sagen Dir klar, was trägt und was wir ändern würden – ohne Juristendeutsch.
Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG
Die Schwarze Liste: verboten ohne Wenn und Aber
Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG listet Geschäftspraktiken auf, die gegenüber Verbrauchern immer unzulässig sind. Ohne Abwägung, ohne Spürbarkeitsprüfung, ohne Diskussion über den Einzelfall. Wer hier landet, hat den Fall in der Regel schon verloren.
Die Liste ist über die Jahre gewachsen und deckt inzwischen genau die Praktiken ab, die im Online-Marketing verbreitet sind. Das sind die sechs, die uns am häufigsten begegnen:
Gefälschte Bewertungen
Bewertungen einstellen oder einstellen lassen, ohne dass ein echter Kauf dahintersteht. Ebenso: der Anschein, alle Bewertungen seien geprüft.
Lockangebote
Werbung für ein Angebot, das gar nicht in angemessener Menge vorrätig ist. Der Dauerbrenner bei Aktionsware.
Künstliche Verknappung
Countdown-Timer und „nur noch heute“, wenn das Angebot in Wahrheit unbefristet läuft.
Getarnte Werbung
Bezahlte Inhalte, die wie redaktioneller Content oder wie eine private Empfehlung aussehen.
„Gratis" mit Haken
Ein Angebot als kostenlos bewerben, obwohl Kosten anfallen – auch versteckte oder mittelbare.
Dual Quality
Identisch aufgemachte Produkte mit unterschiedlicher Zusammensetzung in verschiedenen Märkten.
Praxis
Womit unsere Mandanten zu uns kommen
Vier Felder decken den Großteil ab. Fast jede Anfrage lässt sich einem davon zuordnen – und meistens hängen zwei zusammen.
Werbung & Claims
- Irreführende Werbeaussagen
- Vergleichende Werbung
- Nachhaltigkeits- und Klima-Claims
- Preisangaben und Rabattaktionen
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Testimonials und Testergebnisse
Bewertungen & Reputation
- Gekaufte und gefälschte Bewertungen
- Negative Bewertungen von Mitbewerbern
- Gezielte Rufschädigung
- Herabsetzung im Wettbewerb
- Löschung unzulässiger Bewertungen
Shop & Plattform
- Fehlerhafte AGB
- Widerrufsbelehrung
- Impressum und Pflichtangaben
- Lieferzeiten, Preise, Versandkosten
- Amazon, eBay, Shopify & Co.
- Produktnachahmung
Social Media & Kooperationen
- Werbekennzeichnung
- Schleichwerbung
- Affiliate-Links und Rabattcodes
- Markenplatzierungen
- Nutzung fremder Marken
- Keyword Advertising
Rechtsfolgen
Was passiert, wenn es ernst wird
Ein Wettbewerbsverstoß löst eine Kette aus. Sie läuft schnell, und sie läuft meistens in dieser Reihenfolge. Wer den ersten Schritt richtig macht, kann die späteren oft vermeiden.
Abmahnung
Der Einstieg. Verbunden mit einer Frist, die typischerweise sehr kurz bemessen ist, und mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Beides sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Unterlassungserklärung
Der kritischste Schritt überhaupt. Wer die beigefügte Fassung unterschreibt, bindet sich in der Regel lebenslang – und meist weiter, als der Verstoß reicht.
Vertragsstrafe
Sie wird fällig, sobald Du erneut verstößt. Auch dann, wenn es versehentlich passiert oder ein alter Beitrag noch irgendwo online steht.
Einstweilige Verfügung
Wird ohne Anhörung erlassen und ist sofort vollziehbar. Ab Zustellung zählt jede Stunde – hier entscheidet Reaktionsgeschwindigkeit über das Ergebnis.
Schadensersatz & Auskunft
Am Ende der Kette. Wer schuldhaft handelt, haftet auf Schadensersatz und muss offenlegen, in welchem Umfang der Verstoß stattgefunden hat.
Und wenn Du derjenige bist, der handeln will?
Dieselbe Kette funktioniert auch in Deine Richtung. Wir vertreten genauso Unternehmen und Rechteinhaber, die einen Verstoß stoppen wollen.
Kontakt
So erreichst Du uns
Wähle den Weg der Dir am besten passt – wir antworten schnell.
Termin buchen
Direkt in unserem Kalender – Wunschtermin wählen
Schnelle Fragen, schnelle Antworten
Telefon
Mo–Fr direkt erreichbar
Schreib uns was Dich beschäftigt
So arbeiten wir
Drei Schritte, kein Behördendeutsch
1
Sachverhalt
Du schickst uns, was Du hast: Abmahnung, Screenshot, Claim, Vertrag. Ein kurzer Anruf reicht für den Einstieg.
2
Einschätzung
Wir sagen Dir klar, wie die Lage ist, welche Fristen laufen und welche Optionen Du realistisch hast.
3
Handeln
Verteidigung, modifizierte Unterlassungserklärung, eigenes Vorgehen gegen den Wettbewerber – oder die saubere Vorabprüfung.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Das Wettbewerbsrecht regelt, wie Du Dich am Markt gegenüber Kunden und Mitbewerbern verhalten darfst. Maßgeblich ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es greift, sobald Du geschäftlich handelst – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Ein Creator mit Kooperationen fällt genauso darunter wie ein Handelsunternehmen.
Drei Dinge, in dieser Reihenfolge: Frist notieren, nichts unterschreiben, anwaltlich prüfen lassen. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist vom Gegner formuliert und regelmäßig weiter gefasst, als der Vorwurf trägt. Ignorieren ist allerdings die schlechteste Option – dann folgt in der Regel die einstweilige Verfügung.
Grundsätzlich ja. § 6 UWG erlaubt vergleichende Werbung, knüpft sie aber an eine Reihe von Bedingungen: Der Vergleich muss objektiv nachprüfbar sein, sich auf wesentliche und typische Eigenschaften beziehen und darf den Mitbewerber nicht herabsetzen oder dessen Ruf ausnutzen. Die Grenze verläuft enger, als die meisten annehmen – wir schauen uns den konkreten Claim an.
Umweltbezogene Werbeaussagen unterliegen strengen Anforderungen an Klarheit und Nachweisbarkeit. Pauschale Begriffe ohne Erläuterung sind besonders angreifbar, und der europäische Rechtsrahmen wird hier gerade spürbar verschärft. Wer solche Claims führt, sollte sie belegen können – und zwar bevor jemand nachfragt.
In aller Regel ja. Entscheidend ist, ob der Beitrag kommerziellen Zwecken dient und ob dieser Zweck für den Betrachter auf den ersten Blick erkennbar ist. Gegenleistung muss dabei nicht Geld heißen – auch überlassene Produkte, Reisen oder Rabatte zählen. Wie und wo gekennzeichnet wird, hängt vom Format ab.
Einiges. Gefälschte Bewertungen und der irreführende Umgang mit Bewertungen stehen ausdrücklich auf der Schwarzen Liste des UWG – sie sind also per se unzulässig. Wenn ein Mitbewerber dahintersteckt, kommen zusätzlich Ansprüche wegen Herabsetzung und gezielter Behinderung in Betracht. Parallel lässt sich häufig direkt gegen die Plattform vorgehen.
Ja, sofern Du Mitbewerber im Sinne des UWG bist und der Verstoß tatsächlich vorliegt. Die Abmahnung muss allerdings inhaltlichen Anforderungen genügen, sonst entfällt der Kostenerstattungsanspruch oder es droht ein Gegenangriff wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung. Wir prüfen vorab, ob sich das Vorgehen für Dich rechnet.
Das hängt vom Gegenstandswert ab, und der richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Unterlassung. Dazu kommen je nach Verlauf Vertragsstrafe, Gerichtskosten und Schadensersatz. Die Spannbreite ist groß – deshalb lohnt sich die frühe Einschätzung. Im Erstgespräch sagen wir Dir, in welcher Größenordnung Du realistisch denkst.